Zusammengefasst: Sobald du eigenes Einkommen beziehst, ist es in den meisten Fällen erforderlich, eine Steuererklärung abzugeben, wobei bestimmte Freibeträge zu beachten sind. Es kann jedoch auch vorkommen, dass das Finanzamt explizit eine Steuererklärung von dir anfordert. Üblicherweise ist die Steuererklärung innerhalb der ersten sieben Monate des Folgejahres einzureichen.
Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung einreichen (zum Beispiel, wenn man Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartet). Verpflichtend ist dies jedoch, wenn man selbstständig ist, eine Photovoltaikanlage betreibt, mehrere Minijobs gleichzeitig hat und das jährliche Einkommen über dem Freibetrag liegt (aktuell: EUR 12.250 für Singles). Des Weiteren müssen Personen, die Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr beziehen, ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Verheiratete Personen können aufgrund der Steuerklasse des Ehepartners ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sein. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410, erfordern ebenfalls eine Steuererklärung.
Die Steuererklärung muss üblicherweise bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, formlos eine Verlängerung zu beantragen. Wenn man für die Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, verlängert sich die Standardfrist auf Ende Februar des Folge-Folgejahres. Für freiwillige Steuererklärungen hat man übrigens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr Zeit.
Absetzbar, also steuermindernd, sind in erster Linie die Werbungskosten. Alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beruf können hier geltend gemacht werden, wie beispielsweise die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.
Zusätzlich können unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel unter anderem die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.
Des Weiteren können im Einzelfall unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” Ausgaben beispielsweise im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen steuermindernd geltend gemacht werden. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) können die Steuerlast senken.
Zuletzt können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).
Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Selbstständige müssen möglicherweise eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle Einnahmen und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).
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Bitcoin und andere Kryptowährungen musst du grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.